Brandenburg verlängert Fristen für kommunale Jahresabschlüsse

Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht Brandenburg treten am 18. Dezember 2025 in Kraft

Mit einer gesetzlichen Änderung für das Land Brandenburg werden zum 18. Dezember 2025 wichtige Anpassungen im kommunalen Haushaltsrecht wirksam. 

 

Die Regelungen betreffen die brandenburgischen Kommunen und zielen darauf ab, bestehende Erleichterungen bei der Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse fortzuführen sowie Sanktionsmechanismen zeitlich zu verschieben.

 

Das Gesetz sieht zwei wesentliche Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht vor:

 

  • Die Geltungsdauer des zweiten Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes mit den damit verbundenen Vereinfachungen für die Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse wurde verlängert. Jahresabschlüsse können somit bis einschließlich des Haushaltsjahres 2023 in vereinfachter Form aufgestellt werden. Erst der Jahresabschluss für das Jahr 2024 ist wieder vollständig nach den gesetzlichen Vorgaben aufzustellen und zu prüfen. 
  • Darüber hinaus wird die Sanktionsregelung nach § 69 Absatz 6 BbgKVerf zeitlich verschoben. Die Regelung, wonach nicht fristgerecht nach den gesetzlichen Vorgaben vorgelegte Jahresabschlüsse zur Versagung von Haushaltsgenehmigungen führen oder der Veröffentlichung von Haushaltssatzungen entgegenstehen, greift nicht wie bisher vorgesehen im Jahr 2026, sondern erst für die Haushaltssatzungen im Jahr 2028.

Die Anpassungen bieten Ihnen als Kommune weiterhin Planungssicherheit und erleichtern die Aufstellung Ihrer Jahresabschlüsse. Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. 

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